Corona Südtirol 2022

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Unser Gespräch mit dem Brunecker Rechtsanwalt Hannes Niederkofler zur Impfpflicht ab 50 und zum Greenpass

 

 

 

 

Unser Gespräch mit dem Brunecker Rechtsanwalt Hannes Niederkofler zur Impfpflicht ab 50 und zum Greenpass gibt´s hier zum Nachhören:

 

 

 

Neue Verordnung vom 09.02.22 

 

 

Die Anti-Corona-Regeln für Mensadienste und andere Bereiche hat die Landesregierung mit einer Änderung der Anlage A präzisiert. Der entsprechende Beschluss wurde heute veröffentlicht.

Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 38 vom 22.12.2021 

Neue Verordnung Nummer 37 vom 03.12.21

 

Verordnung 35 vom 24.11.21


Verordnung 36 vom 26.11.21 

Verodnung 34

 

 Ab heute Dienstag 23.11.21

 

Gemeinden in rote Zonen

Burgstall

Kastellbell-Tschars

Kastelruth

Kuens

Lajen

Marling

Martell

Moos in Passeier

Mühlbach

Natz-Schabs

Plaus

Rasen-Antholz

Rodeneck

Schnals

St. Christina

St. Pankraz

St. Ulrich

Ulten

Villnöss

Vintl

In den 20 roten Gemeinden gilt ab heute eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr morgens. Bewegungen im Gemeindegebiet bzw. die Ein- und Ausreise aus den Gemeinden ist nur aus dringlichen Gründen wie Arbeit, Gesundheit, Pflege usw. mit Eigenerklärung erlaubt. Sport im Freien ist nachts nicht erlaubt. Tagsüber kann Sport mit Abstand von 2 Metern und Schutz der Atemwege mit Maske betrieben werden.

In roten Gemeinden gilt in allen geschlossenen Räumen FFP2-Pflicht . Im Freien muss mindestens eine chirurgische Maske getragen werden.

Schwimmbäder, Turnhallen und Fitnesscenter müssen ihre Tätigkeit aussetzen. Ausgenommen sind jene für Reha-Zwecke.Es sind nur mehr Sportveranstaltungen und -wettkämpfe von staatlichem und internationalem Interesse gestattet – und jedenfalls unter Ausschluss des Publikums. Wettkämpfe in Individualsportarten dürfen im Freien abgehalten werden – auch hier ohne Publikum.

Bars und Restaurants müssen um 18 Uhr schließen . Gäste dürfen nur am Tisch sitzend konsumieren. Maximal 4 Personen dürfen am Tisch sitzen.

In Handels - und Dienstleistungsbetrieben gilt für Kunden und Personal FFP2-Pflicht und die Regel ein Kunde je 10 Quadratmetern Geschäftsfläche. Alle öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind ausgesetzt : Dies gilt von Kino, Theater, Sport bis zu Proben von Chören/Musikkapellen und Tagungen. Offen bleiben die Christkindlmärkte, da sie eigenen Sicherheitsauflagen (Grüner Pass, Kontingentierung bei Gästen) unterliegen.

 

 

 

 

 

 

Geöffnete Apotheken und Testzentren in Südtirol
Wir haben hier die Liste dazu:

 

Covid-19: Zusätzliche Testmöglichkeiten

 

Seit dem 15. Oktober 2021 besteht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Green-Pass-Pflicht für den Zutritt zum Arbeitsplatz.

Für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht geimpft oder genesen sind, wird in Zusammenarbeit zwischen Stadtgemeinde Bruneck, Bezirksgemeinschaft Pustertal, Südtiroler Sanitätsbetrieb und Landesrettungsverein Weißes Kreuz das Testangebot in Bruneck ausgebaut.

Neben den Apotheken, die Covid-Schnelltests durchführen, werden ab heute Montag, 18. Oktober 2021 im Michael-Pacher-Haus, Kapuzinerplatz 3, zwei Testlinien errichtet, die an folgenden Tagen geöffnet sind:

Montag – Mittwoch – Freitag
von 06.30 bis 10.00 Uhr und von 16.00 bis 20.00 Uhr.

Es sind keine Vormerkungen vorgesehen. Es gelten die Tarife des Südtiroler Sanitätsbetriebes. Die Tests werden vom Sanitätsbetrieb in Rechnung gestellt.

 

Apotheken mit Testmöglichkeit:

Bruneck:

Sant'Anna     Josef Seeber Str. 1/b         0474 555264 

St. Barbara  Ahrnthalerstraße 34  0474 551400 

Von Zieglauer Stadtgasse 43         0474 555358 

Mühlbach

Peer   K. Lanz Straße 75/E  0472 849719          


Olang

Engel  Floriani Platz 8         0474 496566          keine Nasenflügeltest

Kiens

Kiens  Pustertaler Straße 13         0474 564077 

Pfalzen
Pfalzen Str. 5 0474 529081  keine Nasenflügeltest

 

Sand in Taufers

Dr. Aichner    Ahrnthalerstraße 21  0474 678035 

St. Martin in Thurn

Pütia des Lezuo Dr. Marco   Fraktion Pikolein 4    0474 523020  nur Nasenflügeltest

Welsberg

Schlossapotheke      Pfarrgasse 1/a        0474 944112  keine Nasenflügeltest

Naz-Schabs

Alpina  Pustertaler Straße 2 366 240 8333

Brixen:

Brixen Am Rosslauf  Schalderer Bachl 22  0472 201714 

Brixen Franziskus     Pra Millan Au 2/B      www.farmaciafranziskus.it 

Brixen Hofapotheke  Kleine Lauben 2       0472 835642  keine Nasenflügeltest

Brixen Mozart Vittorio Veneto Strasse 26/C         0472 834588 

Brixen Peer   Adlerbrückengasse 4 www.peer.it  

 

 

Antigen-Schnelltest beim Sanitätsbetrieb

Der Antigen-Schnelltest beim Südtiroler Sanitätsbetrieb muss vorgemerkt werden: www.sabes.it/vormerken. Für die Vormerkung brauchen Sie die Gesundheitskarte. Der Test ist kostenpflichtig.

  • Bozen, Krankenhaus - Parkplatz Gebäude W
    Lorenz-Böhler-Str. 5
    Montag – Samstag: 8.15 – 9.45 Uhr; 14.00 – 19.00 Uhr
    Sonntag: 8.15 – 12.45 Uhr; 14.00 – 19.00 Uhr

  • Neumarkt, Würth Arena
    Montag bis Freitag: 15:00 - 18:00 Uhr
    Sonntag: 8:30 -12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr

  • St. Leonhard in Abtei, S. Linert 11
    Montag: 11.00 – 11.30 Uhr;
    Dienstag: 07.00 – 09.00 Uhr;
    Freitag: 11.00 – 11.30 Uhr
  • Innichen, Parkplatz Ost, Herzog Tassillo Str. 30
    Montag und Freitag, 08:00 - 9:40 Uhr;
  • zusätzlich: Mittwoch, 20.10. und 27.10.2021 von 08:00 - 12:00 Uhr
  • Bruneck, Kaserne Enrico Federico, St. Lorenznerstr. 26
    Montag - Sonntag: 06:30 - 10:30 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr (freitags ab 14:00 Uhr)

  • Brixen, Parkplatz Disco Max
    Montag – Freitag: 07.00 – 12.00 Uhr;
    Sonntag: 07.00 – 12.00 Uhr
  • Sterzing, Parkplatz Schwimmbad "Balneum"
    Montag – Freitag: 07.00 – 09.00 Uhr; 10.30 – 12.00 Uhr;
    Sonntag: 07.00 – 12.00 Uhr
  • Meran, Parkplatz Sportplatz "C.Combi"
    Montag - Freitag: 7:00 - 09:00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
    Samstag: 08:00 - 10:00 Uhr
  • Schlanders, Unteres Lager Geos
    Dienstag, Donnerstag, Samstag: 07:00 - 09:00 Uhr und 17:00 - 19:00 Uhr

 

 

 

 

Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 32 vom 09.10.2021 

Probleme mit dem Green-Pass?
Hier erklären wir die Lösungen!

Gestern Nacht (06.09-07.09.21) wurden massive Neu-Übermittlungen aller Daten der PCR-Tests durchgeführt und damit viele Green-Pässe neu generiert.

Personen, deren Green Pass bisher fehlerhafterweise 1 Impfung von 2 aufscheinen haben, sollen zuerst auf der Internetseite des Ministeriums den Authcode und den Green Pass neu runterladen.

Ottieni il codice AUTHCODE - Certificazione verde COVID-19 (dgc.gov.it) (nicht mit Firefox, sondern mit einem anderen Browser wie Microsoft Edge oder Google Chrome)

 

Wenn er wider Erwarten nicht richtig produziert wurde, bitte ein Mail mit Ausweisdaten schicken an:

This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Wenn die Rückseite der Gesundheitskarte mitgeschickt wird, kann sofort auch geprüft werden, ob der Green Pass noch fehlerhaft ist oder mittlerweile bereits richtiggestellt wurde.

 

Es wird an einer Lösung für die Antigentests gearbeitet:

Achtung: Personen, die beim Massentest im Oktober 2020 positiv mit dem Antigentest getestet wurden, dies aber nicht, wie auf dem Befund geraten, mit einem PCR-Test bestätigen ließen, erhalten sicherlich keinen entsprechenden Green Pass nach Genesung. Wer hingegen den Test später beim Hausarzt oder in der Apotheke gemacht hat, dessen AG-Test wird (hoffentlich) zum Green Pass berücksichtigt.

 

Achtung: noch keine klare Entscheidung gibt es wenn jemand NACH der Impfung an Covid-19 erkrankt ist. Der derzeitige Stand ist, dass das Ministerium den Green Pass nur aufgrund der Erkrankung ausstellt, und vorhergehende Impfungen nicht (mehr) berücksichtigt.

 

Bei Impfungen im Ausland: um den Green Pass zu erhalten, muss diese in ein eigenes Programm eingetragen werden. Dies funktioniert seit ca. 2 Wochen sehr gut. Betroffene Bürger sollen ihre Unterlagen als Mail schicken an:  This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Wenn die Rückseite der Gesundheitskarte mitgeschickt wird, kann sofort auch geprüft werden, ob der Green Pass noch fehlerhaft ist oder mittlerweile bereits richtiggestellt wurde.

 

Hier noch einige zusätzliche FAQs:

 

NACH DER IMPFUNG HABE ICH KEINEN GREENPASS ERHALTEN. KANN ICH TROTZDEM DIE AKTIVITÄTEN (THEATER, KINO, MUSEUM, SCHULE, SPORT, usw.) WO EIN GREENPASS ERFORDERLICH IST, AUSÜBEN UND KANN ICH TROTZDEM IN RESTAURANTS GEHEN?

Ja, wer nach der Impfung noch keinen Green Pass erhalten hat, kann inzwischen die Impfbestätigung, die er vom Südtiroler Sanitätsbetrieb erhalten hat, verwenden. Diese Impfbestätigung ist dem Green Pass vorerst gleichgestellt. Auf der Impfbestätigung muss mindestens die erste Impfung enthalten sein und 15 Tage vorüber sein.

 

ICH HABE EINEN ANTIGENTEST GEMACHT UND HABE ABER KEINEN GREENPASS ERHALTEN. KANN ICH TROTZDEM DIE AKTIVITÄTEN (THEATER, KINO, MUSEUM, SCHULE, SPORT, usw.), WO EIN GREENPASS ERFORDERLICH IST, AUSÜBEN UND KANN ICH TROTZDEM IN RESTAURANTS GEHEN?

Ja, wer nach dem erfolgten Antigentest keinen Green Pass erhalten hat, kann die Bestätigung, die er von der offiziellen Teststelle erhalten hat, verwenden. Diese Bestätigung ist dem Green Pass vorerst gleichgestellt.

 

ICH BIN GENESEN bzw. HABE EINE IMPFUNG GEMACHT. BEIM SCANNEN MEINES QR-CODE KOMMT ANSTELLE DES GRÜNEN HACKEN EIN BLAUES KREUZ. IST MEIN GREENPASS NICHT GÜLTIG?

Ja, der Green Pass ist gültig. In Italien erhalten Genesene benötigen bzw. Personen, die erst eine Impfung gemacht haben, auch den Green Pass. Dies wird beim Scannen des QR-Codes des Green Passes mit einem blauen Kreuz dargestellt. Dieser Green Pass ist allerdings NUR in Italien gültig, dort wo ein Green Pass gefordert wird. Für Reisen in das Ausland ist dieser Green Pass nicht gültig.

 

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Landesverordnung Nr. 29 - vom 27. 08.21 

 

 

Neue Verordnung des Südtiroler LH Arno Kompatscher:

Sie tritt am 1. September in Kraft. Darin ist festgelegt, wie Südtirols Schulen in das neue Jahr starten: mit Maske, Abstand und im Fall der Lehrer mit Green Pass.

Kontrollieren sollen das die jeweiligen Schulführungskräfte bzw. die Führungskräfte von Kindergärten und Universitäten.

Zusätzliche Informationen