Kennzeichen, Versicherung und Helm sind jetzt Pflicht bei E-Rollern.
Mit dem Gesetz Nr. 177/2024 reagiert der Gesetzgeber auf die steigenden Unfallzahlen und führt eine umfassende Reform für Kleinst-Elektrofahrzeuge ein. Ziel ist eine bessere Identifizierbarkeit der Fahrzeuge und ein erhöhter Schutz für alle Verkehrsteilnehmenden.
Die Beantragung des Identifikationskennzeichens erfolgt online über das „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (https://www.ilportaledellautomobilista.it/web/portale-automobilista/monopattini-contrassegno-identificativo)